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Die "Untere Papiermühle" in 97353 Feuerbach ist der Sitz des Reiter- und Ferienhofes BARTEL und liegt am Rande des Naturparkes Steigerwald, zwischen Würzburg und Nürnberg. Sie besticht mit ihrer idyllischen Alleinlage, umsäumt vom hauseigenen Bach und Pferdekoppeln. Anziehend im Sommer und im Winter. Die Mühle birgt 3 Ferienwohnungen: Das Filmschiff ERBSE, sowie die Erdhausapartments OST und WEST. Außerdem beherbergt das Anwesen unsere 14 Pferde und Ponys.


Reiter- & Ferienhof Bartel
info@reiterhof-bartel.de
09325-90160

Reiter- und Ferienhof

Reiter- & Ferienhof Bartel

Untere Papiermühle in Feuerbach

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen REITERHOF BARTEL

1. Reservierung (TagesReiterferien und Reitstunden der Sommersaison):
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich an Reiterhof Bartel, Untere Papiermühle, 97353 Feuerbach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 09325-90162. Nach Eingang ihrer Anmeldung gelten die AGB als akzeptiert.

2. Bestätigung (TagesReiterferien):
Mit Versand unserer Buchungsbestätigung an Sie per E-Mail, ist die Buchung abgeschlossen und somit bindend. Die Zahlung erfolgt am ersten Tag der TRF in bar oder muss 8 Tage vor dem jeweiligen Tages-Reiterferienbeginn auf unserem Bankkonto (bitte per Mail erfragen) eingegangen sein.

3. Rücktritt (TagesReiterferien):
Eine Stornierung des TagesReiterferientermines ist bis 12 Wochen vor dem Anreisetag möglich. Bei späterer Abmeldung (auch bei Krankheit) werden 70% Ausfallkosten berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Bei Nichtantritt oder Abbruch (auch bei Krankheit) wird der Gesamtbetrag berechnet. Bei vorzeitigem Abbruch erfolgt keine Erstattung. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, egal aus welchem Grund die TagesReiterferien nicht angetreten werden können. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kurse, die nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreichen, können abgesagt werden.

4. Rücktritt (Reitstunden der Sommersaison):
Eine Stornierung der Anmeldung für Reitaktivitäten der jeweiligen Sommersaison (Beginn im April nach Osterferien bis zu Beginn der Herbstferien Ende Oktober) ist bis zum 10. Februar des Saisonjahres möglich. Bei späterer Abmeldung werden 50% der jeweiligen Saison- bzw. Kursgebühren berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Bei einem Rücktritt, 30 Tage oder weniger, vor Beginn der Sommerreitsaison, bei Nichtantritt oder Abbruch, wird der Gesamtbetrag berechnet bzw. nicht erstattet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kurse, die nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreichen, können abgesagt werden.

5. Rücktritt (Kindergeburtstagsfeiern):
Die Stornierung eines Kindergeburtstages ist bis 6 Wochen vor dem Termin möglich. Bei späterer Abmeldung werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Ausgenommen das Geburtstagskind ist erkrankt "ärztliches Attest vorlegen"! Bei Nichtantritt werden 90% des vereinbarten Preises fällig! Wenn der Kindergeburtstag aufgrund eines behördlich ausgesprochenen Verbotes unseres Landkreises nicht stattfinden darf, entstehen für Sie keinerlei Stornokosten. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

6. Reiten auf Reitkarten (z.B. Ausritte oder in der Wintersaison):
Gebuchte Reitstunden müssen mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst wird die Stunde berechnet. Reitkarten können nicht auf andere Personen übertragen werden und nicht abgerittene Stunden der Reitkarten werden nicht ausbezahlt. Die Reitkarten verlieren nach 18 Monaten ihre Gültigkeit.

7. Absage:
Wir behalten uns vor Reitgruppen, Reitstunden, Kurse, Lehrgänge, TagesReiterferien, Kindergeburtstage ... aus betriebsinternen Gründen abzusagen. Bei Absagen aufgrund "Höherer Gewalt" (z.B. Corona-Einschränkungen, Naturkatastrophen o.ä.) besteht kein Anspruch auf Nachholung oder auf finanziellen Ersatz.

8. Unterrichtsfreie Zeit:
In den bayerischen Schulferien und an Feiertagen finden keine regulären Reitstunden statt. Hierunter fallen auch Zeiten, für welche die Abhaltung von Reitstunden, aufgrund gesetzlicher Maßnahmen (Einschränkung/Corona o.ä.) verboten wird. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung der Reitstunden oder auf finanziellen Ersatz.

9. Haftungsausschluss:
Der Reiterhof Bartel hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten,auch auf Ausritten, den TagesReiterferien oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhofes Bartel erleiden, haftet der Reiterhof Bartel nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Schadenersatzansprüche gegenüber uns und den Betreuern sind ausgeschlossen. Die Teilnahme an Reitstunden, TagesReiterferien, der Umgang mit den Pferden sowie der gesamte Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.

Sie verzichten auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus § 833 BGB wegen aller durch das Pferd verursachten Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Ferner stellen wir den Eigentümer im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen unserer Kranken-, und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Nutzung des Trampolins, des Pools, das Spielen im Bach, die Teilnahme an einer Schnitzeljagd im umliegenden Gelände bzw. im angrenzenden Wald erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel, sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen Haftungsausschlusses. (§ 276 BGB)

10. Allgemeines:
Beim Reiten ist das Tragen einer sturzfesten Reitkappe (mind. Fahrradhelm) und entsprechenden Schuhwerks (mind. Gummistiefel, keine Halb- und Turnschuhe!) Pflicht! Vergessene Gegenstände werden nicht nachgeschickt. Sie können bis 1 Monat nach dem Vergessen am Hof abgeholt werden. Nicht abgeholte, liegengebliebenen Dinge werden anschließend ersatzlos entsorgt.

11. Einwilligung Fotoveröffentlichung:
Mit dem Anerkennen der AGB sind sie gleichzeitig damit einverstanden, dass wir gegebenenfalls Fotos ihres Kindes bzw. von ihnen, die hier bei uns auf dem Reiter- bzw. Ferienhof aufgenommen wurden, auf unserer Homepage, in Sozialen Medien, Presseerzeugnissen oder anderen Werbemitteln veröffentlichen. Hiermit wurden Sie auch darauf hingewiesen, dass die o.g. Fotos und Videos bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann nicht sichergestellt werden. Derd Reiterhof Bartel und seine Betreiber können nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Soweit die Einwilligung nicht schriftlich widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen FERIENHOF BARTEL

1. Buchung:
Buchen Sie schriftlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung gelten die AGB als akzeptiert.

2. Stornierungsbedingungen (Ferienwohnungen):
Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 zu einer globalen Pandemie erklärt hat sind COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet. Deshalb buchten Sie auf Ihr eigenes Risiko und somit erkennen Sie mit der Buchung die u.g. Stornierungsbedingungen, auch im Falle eines Ausfalls wegen Coronaeinschränkungen (Lockdown, Beherbergungsverbot, ..) an.

Sollten Sie die Reise nicht antreten können (egal aus welchem Grund!), berechnen wir nach den Bestimmungen der Rahmen-Mietordnung des Hotel- und Gaststättenverbandes den oben genannten Preis abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen (d.h. abzgl. 10 %). Wenn Sie aus einem behördlich ausgesprochenen Beherberungsverbot unseres Landkreises nicht anreisen dürfen, entstehen für Sie keinerlei Stornokosten.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3. Haftungsausschluss:
Der Ferien- und Reiterhof Bartel hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten,auch auf Ausritten, den TagesReiterferien oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhofes Bartel erleiden, haftet der Reiterhof Bartel nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Schadenersatzansprüche gegenüber uns und den Betreuern sind ausgeschlossen. Die Teilnahme an Reitstunden, TagesReiterferien, der Umgang mit den Pferden sowie der gesamte Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. 

Sie verzichten auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus § 833 BGB wegen aller durch das Pferd verursachten Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Ferner stellen wir den Eigentümer im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen unserer Kranken-, und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Nutzung des Trampolins, des Pools, das Spielen im Bach, die Teilnahme an einer Schnitzeljagd im umliegenden Gelände bzw. im angrenzenden Wald erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel, sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen Haftungsausschlusses. (§ 276 BGB)

4. Nichtraucher:
Alle unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Bei Missachtung wird eine Gebühr von 500€ berechnet!

5. Abreisetag:
Die Wohnungen sind ordentlich und besenrein zu hinterlassen. D.h. kehren, Müll getrennt entsorgen, Spülmaschine leeren und Backofen säubern. Gegebenenfalls wird der Mehraufwand der Reinigung, sowie der evtl. dadurch entstehende Ausfall der Folgebuchung in Rechnung gestellt.

6. Allgemeines:
Vergessene Gegenstände werden nicht nachgeschickt. Sie können bis Jahresende am Hof abgeholt werden. Nicht abgeholte, liegenbebliebenen Dinge werden Ende des Jahres ersatzlos entsorgt.

7. Unterrichtsfreie Zeit:
In den bayerischen Schulferien und an Feiertagen finden keine regulären Reitstunden statt.

 

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